Unter nachfolgenden Links können Sie als Unionsbürger oder für im Ausland lebende Deutsche entsprechende Anträge zur Europawahl herunterladen:
- Unionsbürger/innen - Eintragung ins Wählerverzeichnis
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. - Unionsbürger/innen - Streichung aus dem Wählerverzeichnis
- Deutsche im Ausland lebend - Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.