Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2017


Zu Beginn stellte Herr Bürgermeister Häußler die Gesamtstunden der Sitzungen vor, welche 2017 60 Stunden betragen und bedankte sich ausdrücklich bei den Gemeinderäten für ihr Engagement. Ebenso sprach er Glückwünsche für Weihnachten und das neue Jahr aus.

Herr Klass bedankte sich ebenfalls bei allen, besonders auch für die Geschenke.


Bekanntgaben

Keine Wortmeldungen.

Einwohnergespräch

Keine Wortmeldungen.

Geplantes Baugebiet „Furt“ – Billigung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Herr Bürgermeister Häußler führte in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass kleine Details, wie die Materialauswahl jetzt nicht relevant seien, da diese nächstes Jahr im TA behandelt werden.

Herr Schmielau stellte anhand einer Präsentation die Entwurfsplanung vor.

Ein Gemeinderat nannte mögliche Problematiken wie Winterdienst, Geräuschkulisse aufgrund von zu schnell fahrenden Autos auf Pflastersteinen und merkt an, dass eine Treppe mit Rampe im südlichen Teil des Baugebiets auf dem Fußweg für Kinderwägen, sowie eine kleine Verkehrsinsel/Kreisverkehr im nord-westlichen Teil als „Bremse“ sehr sinnvoll wären.
Ebenfalls wurde gefragt, ob die Stromleitungen zum Laden von Elektroautos ausreichend seien.

Herr Schmielau erklärte, dass die Straße nicht zum schnell Fahren einlade und auf eine richtige Materialauswahl der Straße geachtet werde. Eine Verkehrsinsel/Kreisverkehr müsse sich wirtschaftlich rechnen, was bei diesem kleinen Gebiet kein Sinn ergeben würde und der Platzverbrauch zu hoch sei. Von einer Treppe mit Rampe würde Herr Schmielau abraten, da die Wartung sowie das Pflegen in den Wintermonaten problematisch sei und es einen barrierefreien Zugang über die Erschließungsstraße gebe. Die Frage, ob die Stromleitungen zum Laden von Elektroautos ausreichend seien, bejahte Herr Schmielau.

Weitere Gemeinderäte stimmten einer Treppe mit Rampe zu und befürworteten eine behindertengerechte Lösung.

Aus der Mitte des Gemeinerates wurde gefragt, wie das Gebiet medientechnisch erschlossen werden soll, ob Glasfaserkabel geplant seien und ob man das Regenwasserrückhaltebecken umzäunen müsse, oder ob es frei sein dürfe und ggf. als Spielraum genutzt werden könne.

Frau Berner und Herr Schmielau antworteten, dass ein Glasfaserkabelnetz geplant sei und man das Rückhaltebecken aus sicherheitstechnischen Gründen umzäunen müsse, da es sich um eine entwässerungstechnische Anlage handelt.

Herr Bürgermeister Häußler fasste die Ergebnisse der Diskussion nochmals zusammen:

Im nördlichen/flacheren Bereich des Baugebiets werde auf jeden Fall eine Treppe mit Rampe hinkommen. Ob eine Rampe im südlichen Teil des Baugebiets sinnvoll sei, werde nochmals im TA besprochen, nachdem das Ingenieurbüro Spieth dies geprüft hat.

Beschluss:
Der Gemeinderat billigte einstimmig die Entwurfsplanung zur Erschließung des Baugebiets
„Furt“ unter Berücksichtigung der genannten Punkte.

Herr Bürgermeister Häußler gab zum Thema AKP bekannt, dass Termine mit dem Ingenieurbüro Spieth und dem Landratsamt bereits stattgefunden haben. Die Unterlagen bzgl. AKP soll die Gemeinde voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar erhalten.
Am 27.02.2018 soll das Thema in der Sitzung behandelt werden.

Ein Gemeinderat äußerte Kritik an Herrn Geiger. Er würde aktuell noch Aufträge von 2004 erledigen und die Verwaltung immer so lange hinhalten.

Geplantes Baugebiet „Furt“
Entwurfsbilligung des Bebauungsplans 2018 und Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Herr Bürgermeister Häußler führte in den Sachverhalt ein und bezog sich nochmals auf die Sitzung vom 17.10.2017, in der über die Anregungen der frühzeitigen Beteiligung diskutiert und abgewogen wurde. Als Besonderheit im Bebauungsplan „Furt“ gibt es nun vier Vorgaben zur Gebäudehöhe: Eine Bezugshöhe, eine maximale Traufhöhe, eine maximale Firsthöhe und eine maximale Wandhöhe.

Herr Sippel stellte den fortgeschriebenen Stand des städtebaulichen Entwurfs vor.

Herr Sippel und Herr Bürgermeister Häußler gaben die Zeitspanne bekannt. Die Unterlagen zur Beteiligung können noch vor Weihnachten an die Behörden versendet werden. Unter Beachtung einer verlängerten Auslegungsfrist aufgrund der Feiertage soll voraussichtlich im März der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Ein Gemeinderat wendete ein, ob man auch einfach eine sehr teure Trockenmauer, die mehr Ökopunkte bringen würde, bauen könne, um weitere Ausgleichsmaßnahmen zu sparen. Daraufhin antwortete Herr Sippel, dass sachlich gehandelt werden müsse.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde gefragt, wie das Baufenster südlich des bestehenden Pflegeheims mit einer möglichen Pflegeheimerweiterung aussehen werde.

Es wurde bereits vom Gemeinderat beschlossen, die drei Einzelhausbauplätze vorerst einmal freizuhalten, um eine mögliche Pflegeheimerweiterung in Betracht ziehen zu können. Hierzu erläuterte Herr Sippel, dass bei einer möglichen Erweiterung des Pflegeheims sowieso der bereits bestehende Bebauungsplan geändert werden müsse und man somit im gleichen Zuge den Bebauungsplan „Furt“ ändern könne.

Ebenfalls wurde von einem Gemeinderat angeregt, dass man die umliegenden Bauherren frühzeitig über eine mögliche Pflegeheimerweiterung informieren solle, um späteren Ärger zu vermeiden.

Beschluss:
Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf und beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange des Bebauungsplans „Furt“.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 – Vorstellung des Entwurfs

Herr Bürgermeister Häußler führte in den Sachverhalt ein und stellte die Zahlen der vergangenen Jahre vor. Die Vorberatung fand bereits im VA statt.

Herr Bastl stellte den Haushaltsplan 2018 anhand einer Präsentation vor:

Die Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs 2018 begann die Verwaltung mit einem kurzen Rückblick auf das vorläufige Rechnungsergebnis 2017. Aufgrund der guten konjunkturellen Gesamtlage konnte auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden und die Gemeinde Gechingen ist zum 31.12.2017 nach wie vor schuldenfrei.

Der Haushaltsplan 2018 sieht ebenfalls keine Kreditaufnahme vor. Das Haushaltsvolumen liegt bei rund 16,6 Mio. €. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt voraussichtlich rund 605.000 €. Den Rücklagen müssen rund 2,7 Mio. € für anstehende Investitionsmaßnahmen entnommen werden. Der Stand sinkt somit bis Ende 2018 auf rund 0,7 Mio. €.

Wesentliche Ausgabenblöcke sind im Verwaltungshaushalt die Personalausgaben in Höhe rund 2,5 Mio. €, die Sach- und Dienstleistungen mit rund 2,1 Mio. € sowie die Umlagen mit 2,9 Mio. €. Im investiven Bereich steht die Realisierung verschiedener Großprojekte wie z.B. der Radweg Gechingen-Deufringen, Hochwasserschutzmaßnahmen, die Optimierung der Kläranlage, die Erweiterung der Erddeponie oder der  Grunderwerb auf dem Programm.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung. Der Haushaltsplan 2018 soll auf Grundlage der vorgestellten Planung am 23. Januar 2018 in öffentlicher Sitzung verabschiedet werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat nahm einstimmig den Entwurf zustimmend zur Kenntnis.

Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung
Neukalkulation der Gebühren und damit verbundene Änderungen der Satzungen

Herr Bastl stellte die Gebührenkalkulation der Wasser- und Abwassergebühren anhand einer Präsentation vor.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Wasser- und Abwassergebühren entsprechend der VA Empfehlung wie folgt:

Wasserversorgung

1. Es wird eine einheitliche Wassergebühr festgesetzt.
2. In der Wassergebührenkalkulation werden alle im Haushaltsplan bzw. der Jahresrechnung bei Unterabschnitt 8150 veranschlagten Ausgaben einbezogen. Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten erfolgt nach den Festsetzungen des Haushaltsplanes 2018. Der Auflösungssatz der Kapitalzuschüsse und Beiträge beträgt 3 v.H.
3. Die Wassergebührenkalkulation vom 15. November 2017 wird beschlossen. Der Kalkulation wird das Jahr 2018 zugrunde gelegt. Die Kalkulation ist Bestandteil des Protokolls.
4. Die Kostenunterdeckung der Jahre 2014, 2015,2016 werden in die Folgejahre übertragen.
5. Die Wassergebühr wird auf 2,30 €/m³ zzgl. 7 % MwSt. festgesetzt.
6. Die als Anlage 4 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird erlassen.

Abwasserbeseitigung

7. Es wird eine einheitliche Abwassergebühr festgesetzt.
8. In der Abwassergebührenkalkulation werden alle im Haushalt bzw. der Jahresrechnung bei Unterabschnitt 7000 veranschlagten Ausgaben einbezogen.
9. Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten erfolgt nach den Festsetzungen des Haushaltsplans 2018. Der Auflösungssatz der Kapitalzuschüsse und Beiträge beträgt 3 v.H.
10. Die Abwassergebührenkalkulation vom 16.11.2017 wird beschlossen. Der Kalkulation wird das Jahr 2018 zugrunde gelegt. Die Kalkulation ist Bestandteil des Protokolls.
11. Die Kostenüberdeckung des Jahres 2014 in Höhe von 19.128,00 € wurde in der Kalkulation berücksichtigt. Die Überdeckungen der Jahre 2015 und 2016 werden in die Folgejahre übertragen.
12. Die Schmutzwassergebühr wird auf 3,10 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,40 €/m² festgesetzt.
13. Die als Anlage 5 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wird erlassen.

Neukalkulation der Erdaushubgebühren für die Erddeponie Stöcklesgrund

Herr Bastl führte in den Sachverhalt ein.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde eingewendet, dass die Gebühren nicht ganz kostendeckend seien und die Gemeinde zu günstig sei. Es wurde vorgeschlagen, die Gebühren zu erhöhen.

Herr Bastl erläuterte, dass eine Kostenüberdeckung im Bereich der Erddeponie nicht zulässig sei.

Beschluss:
Der Gemeinderat setzte einstimmig die Gebühren für die Erddeponie auf 10,00 €/m³ fest.

Verschiedenes

Herr Braun wies darauf hin, dass der Planansatz für Elektrostationen im Haushalt enthalten sei und nächste Woche ein Termin mit der EnCW stattfinden werde.
Bzgl. öffentliches WLAN müsse man nach einem passenden Anbieter suchen und eine neue Handlungsempfehlung vom Gemeindetag auswerten.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass es Zapfsäulen mit integriertem WLAN gebe und dies bei dem Termin mit der EnCW angesprochen werden solle.

Ein Gemeinderat erkundigte sich, weshalb die Schächte in der Weingartenstraße so tief liegen würden, da es von Bürgern schon häufiger angemerkt worden sei.

Herr Braun antwortete, dass ein Schacht noch innerhalb der Toleranz sei, der andere jedoch nicht. Deshalb würde der Schacht nachgebessert werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sich erkundigt, ob wir eine genaue Auskunft zum Stand des Grundwasserspiegels mit Blick auf unsere Quellschüttungen geben können.

Herr Braun erläuterte, dass man den Grundwasserspiegelstand nicht so einfach bestimmen könne. Dazu bräuchte man eine Messeinrichtung.

16.jpg
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok